ChemRRV 2027: Was die neuen Vorgaben für Klima, Kaltwasser und Wärmepumpen bedeuten
Ab 2027 gelten in der Schweiz strengere Anforderungen an Kältemittel und entsprechende Anlagen. Für Fachpersonen aus Planung, Installation und Betrieb wird damit noch wichtiger, Kältemittel und System bereits bei der Projektierung passend zur Anwendung und dem Aufstellungsort auszuwählen.
TCA hat das aktuelle Sortiment frühzeitig auf die neuen Anforderungen ausgerichtet. Für Klimageräte, Kaltwassersysteme und Wärmepumpen stehen bereits heute Produkte zur Verfügung, die den Vorgaben ab 1. Januar 2027 entsprechen. Für die meisten Anwendungen verfügen wir bereits heute über die Produkte, die auch den weiter verschärften Vorgaben, welche ab 1. Januar 2029 gelten, entsprechen.
«Wir haben unser Sortiment frühzeitig auf die ChemRRV ausgerichtet. Deshalb können wir bereits heute für sämtliche Anwendungen konforme und zukunftsorientierte Produkte anbieten. Das ist in der Branche noch längst nicht selbstverständlich.»
Heinrich Esseiva, CEO TCA Thermoclima AG



Was ist die ChemRRV und was bedeutet sie für Kältemittel?
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, kurz ChemRRV, regelt in der Schweiz den Umgang mit bestimmten Stoffen und Zubereitungen. Bei Kältemitteln geht es unter anderem darum, Emissionen von ozonschichtabbauenden und stark klimaerwärmenden Stoffen zu reduzieren.
Die ChemRRV beeinflusst damit direkt, welche Kältemittel in Klimageräten, Kaltwassersystemen und Wärmepumpen eingesetzt werden können und unter welchen Voraussetzungen entsprechende Anlagen in Verkehr gebracht werden dürfen.
Vorgaben bestehen bereits heute. Der Bundesrat hat zusätzliche Verschärfungen beschlossen. Für stationäre Anlagen gelten diese bei der Einfuhr ab 1. Januar 2027.
Welche Kältemittel können ab 2027 eingesetzt werden?
Eine allgemeine Liste mit Kältemitteln, die für jede Anwendung uneingeschränkt zulässig sind, gibt es nicht. Es lassen sich aber klare Gruppen unterscheiden.
Natürliche Kältemittel sind gemäss der BAFU-Übersicht für stationäre Anlagen grundsätzlich zulässig. Dazu gehören beispielsweise:
- R-290, Propan
- R-744, Kohlendioxid (CO₂)
- R-717, Ammoniak
Für den konkreten Einsatz müssen ihre technischen und sicherheitsrelevanten Eigenschaften berücksichtigt werden. Propan ist brennbar, Ammoniak toxisch und CO₂ wird mit hohen Betriebsdrücken eingesetzt.
Auch synthetische beziehungsweise in der Luft stabile Kältemittel können weiterhin eingesetzt werden. Entscheidend sind insbesondere ihr Treibhauspotenzial, der GWP, sowie Anlagenart, Leistung und Bauweise. Je nach Anwendung gelten unterschiedliche Grenzwerte und Einschränkungen. Bafu
Ein synthetisches Kältemittel ist deshalb ab 2027 nicht automatisch verboten. Entscheidend ist, in welcher Anlage und unter welchen Bedingungen es eingesetzt wird.
Welche Kältemittel werden ab 2027 stärker eingeschränkt?
Die Verschärfungen betreffen vor allem in der Luft stabile Kältemittel mit höherem Treibhauspotenzial.
Bei Klimakälteanlagen für die Gebäudekühlung gelten unterschiedliche Anforderungen für die GWP-Bereiche unter 150, 150 bis unter 750 und ab 750. Je höher der GWP, desto stärker sind die Einsatzmöglichkeiten eingeschränkt. Zusätzlich spielen Kälteleistung, Bauweise, Direktverdampfung und Kältemittelfüllmenge eine Rolle.
Für Wärmepumpen, die hauptsächlich zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, gelten eigene Leistungs- und GWP-Grenzen.
Ozonschichtabbauende Kältemittel sind keine neue Einschränkung ab 2027. Für sie bestehen bereits heute weitreichende Verbote und Beschränkungen.
Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen Umweltwirkung und Betriebssicherheit. Ein Kältemittel ist nicht automatisch nach ChemRRV verboten, weil es beispielsweise brennbar oder toxisch ist. Solche Eigenschaften müssen zusätzlich bei Planung, Installation und Betrieb berücksichtigt werden.
Was bedeutet die ChemRRV für die Planung?
Der GWP ist ein zentrales Kriterium, aber nicht das einzige. Für die Auswahl eines Systems sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Art und Nutzung der Anlage
- eingesetztes Kältemittel und GWP
- Leistung und Kältemittelfüllmenge
- Anlagenkonzept
- Aufstellungsbedingungen
- Sicherheitsanforderungen
Damit wird die Wahl des Kältemittels zu einem festen Bestandteil der Systemauslegung. Sie sollte nicht erst erfolgen, wenn das übrige Anlagenkonzept bereits feststeht.
Wer heute ein Klimagerät, ein Kaltwassersystem oder eine Wärmepumpe plant, kann die Anforderungen für 2027 bereits berücksichtigen und die Systemwahl entsprechend ausrichten.
Was gilt für Klimageräte, Kaltwassersysteme und Wärmepumpen?
Klimageräte
Bei Klimageräten sind vor allem GWP, Kälteleistung, Bauweise und Kältemittelfüllmenge relevant. Bei Kältemitteln mit einem GWP ab 150 greifen je nach Anlage zusätzliche Einschränkungen. Ab einem GWP von 750 werden die Einsatzmöglichkeiten deutlich stärker begrenzt.
Kaltwassersysteme
Bei Kaltwassersystemen befindet sich das Kältemittel im Kälteerzeuger. Die Kälte wird über einen Wasserkreislauf zum Gebäude oder Prozess transportiert.
Auch hier gelten die Vorgaben der ChemRRV. Relevant sind insbesondere Anlagenart, Leistung, Kältemittel, GWP und Füllmenge. Bei grösseren Anlagen können zusätzliche Anforderungen an die Kältemittelmenge oder an kältemittelreduzierende Technologien hinzukommen.
Wärmepumpen
Bei Wärmepumpen unterscheidet die ChemRRV nach der hauptsächlichen Nutzung.
Reversible Wärmepumpen, die hauptsächlich zur Luftkühlung eingesetzt werden, fallen unter die Regelungen für Klimakälteanlagen zur Gebäudekühlung. Für Wärmepumpen, die hauptsächlich Wärme erzeugen, gelten eigene Vorgaben.
Relevant sind insbesondere GWP, Heizleistung und Bauart.
TCA hat das Sortiment auf die neuen Anforderungen ausgerichtet
TCA hat die Vorbereitung auf die ChemRRV 2027 über alle Sortimentsbereiche hinweg umgesetzt. Das aktuelle Sortiment umfasst Klimageräte, Kaltwassersysteme und Wärmepumpen, die auf die kommenden Anforderungen ausgerichtet sind.
Die Fachpersonen der jeweiligen TCA Sortimentsbereiche beschäftigen sich laufend mit den unterschiedlichen Anforderungen an Kältemittel, Leistung, Anlagenkonzept und Anwendung. Dadurch können konkrete Projekte fachlich eingeordnet und passende Systeme gezielt ausgewählt werden.
Fragen zur ChemRRV oder zu einem konkreten Projekt?
Für Fragen zu Produktauswahl, Kältemittel und Einsatzbereich stehen die jeweiligen Fachbereiche direkt zur Verfügung:
Klimageräte
dx@tca.ch
Kaltwassersysteme
cw@tca.ch
Wärmepumpen
hp@tca.ch
FAQ zur ChemRRV 2027
Müssen bestehende Anlagen ab 2027 ersetzt werden?
Nein. Die neuen Anforderungen bedeuten nicht automatisch, dass bestehende Klimageräte, Kaltwassersysteme oder Wärmepumpen ersetzt werden müssen. Für bestehende Anlagen sind insbesondere die jeweils geltenden Vorgaben für Betrieb, Wartung und Kältemittel relevant.
Ist ein niedriger GWP automatisch gleichbedeutend mit ChemRRV Konformität?
Nein. Ein niedriger GWP verbessert die regulatorische Ausgangslage, reicht für die Beurteilung einer Anlage aber nicht aus. Auch Anlagenart, Leistung, Bauweise, Füllmenge und Anwendung müssen berücksichtigt werden.
Gelten für Klimageräte und Wärmepumpen dieselben Anforderungen?
Nicht in jedem Fall. Reversible Wärmepumpen, die hauptsächlich zur Luftkühlung eingesetzt werden, fallen unter die Vorgaben für Klimakälteanlagen. Wärmepumpen, die hauptsächlich der Wärmeerzeugung dienen, werden separat beurteilt.
Sind natürliche Kältemittel immer die beste Lösung?
Nein. Natürliche Kältemittel haben aus regulatorischer Sicht Vorteile, stellen aber eigene Anforderungen an Sicherheit und Anlagenplanung. Die passende Lösung hängt deshalb auch von Anwendung, Aufstellung und technischen Rahmenbedingungen ab.
Warum sollte die ChemRRV bereits bei der Planung berücksichtigt werden?
Weil Kältemittel, Leistung und Anlagenkonzept die spätere Zulässigkeit beeinflussen können. Wer diese Punkte früh berücksichtigt, reduziert das Risiko, eine Anlage zu planen, deren Einsatzmöglichkeiten bereits kurz nach der Inbetriebnahme eingeschränkt werden.



